Impressum #
1. Anbieter & Kontakt #
Johannes Apotheke
Mag. pharm. Alexander J. Herzog e.U.
Wagnerweg 2
4203 Altenberg, Österreich
Tel.: +43 7230 70 959 | Fax: +43 7230 70 959-11
E-Mail: office@johannesapo.at
2. Firmenbuch & Aufsicht #
Firmenbuchnummer: FN 459119a
UID: ATU 71130812
Landes-/Handelsgericht Linz
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesministerium für Gesundheit
3. Berufsrecht #
Das Unternehmen ist eine öffentliche Apotheke nach österreichischem Apothekengesetz. Der Leiter ist Mitglied der Österreichischen Apothekerkammer. Berufsrechtliche Vorschriften sind das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung, die §§ 50–71 des Arzneimittelgesetzes sowie die Berufssitte des Apothekerstandes.
4. Weitere Informationen #
Weitere Informationen finden Sie auf www.apotheker.or.at unter der Rubrik Apothekerkammer / Themenbereiche / Information der Rechtsabteilung / Apothekenrelevante Gesetze und Verordnungen.
5. Barrierefreiheitserklärung #
5.1 Geltungsbereich #
Diese Erklärung gilt für die Website johannesapo.at inklusive Shop‑Bereich.
5.2 Stand der Vereinbarkeit #
Die Website ist weitgehend konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. In einzelnen Grafiken sind Texte als „Bild von Text“ in künstlerischen Schriftarten eingebunden. Der jeweilige Text ist im Alternativtext (Alt-Text) der Bilder enthalten.
5.3 Erstellungs- und Testverfahren #
Die Bewertung erfolgte als Selbstbewertung durch Bocom GmbH am mittels automatisierter Prüfungen (Lighthouse) und manueller Tests.
5.4 Feedback & Kontakt #
Melden Sie Barrieren oder fordern Sie Informationen in barrierefreier Form an:
Johannes Apotheke
Wagnerweg 2, 4203 Altenberg, Österreich
E‑Mail: office@johannesapo.at
5.5 Durchsetzungsverfahren / Schlichtung #
Wenn Sie über die oben genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) einreichen. Dies ist elektronisch über das Beschwerde-Kontaktformular möglich.
Die FFG prüft anschließend, ob sich die Beschwerde auf Verstöße gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz bezieht – insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen – durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung.
Ist die Beschwerde berechtigt, spricht die FFG gegenüber dem Bund bzw. den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel vor.
5.6 Aktualisierung der Erklärung #
Diese Erklärung wurde erstellt am und zuletzt aktualisiert am .